Corona - Aktuelle Schutzmassnahmen
17.12.2020Maximal 50 Personen - Maskenpflicht
Am 28. Oktober hat der Bundesrat informiert, dass für Veranstaltungen eine Obergrenze von 50 Personen gilt. Das heisst für unsere Gottesdienste, dass nur noch maximal 50 Gläubige vor Ort mitfeiern dürfen. Unsere Kirchenordner/-innen werden die Eintretenden zählen und allenfalls überzählige Personen abweisen müssen. Wir danken für Ihr Verständnis.
Zudem gilt auch weiterhin eine Maskenpflicht in allen öffentlichen Gebäuden; dasselbe gilt für den Aussenbereich (Friedhof und Aussenplätze), sofern der Abstand nicht eingehalten werden kann.